Kosten und Finanzierung.
Die Laserkorrektur der Fehlsichtigkeit wird als kosmetischer Wahleingriff gewertet. Mit einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherung können Sie deshalb leider nicht rechnen.
Bei Privatkassen wird die Frage der Bezuschussung gelegentlich unterschiedlich gehandhabt. Eine Übernahmepflicht besteht allerdings auch hier nicht.
Jede Kasse kann eigene Entscheidungskriterien erstellen. Die Chancen auf Zuschüsse oder eine Kostenübernahme sind günstiger, wenn zum Beispiel aufgrund des Sehfehlers Berufsverlust droht, wenn weder mit Brille noch mit Kontaktlinsen ein befriedigendes optisches Ergebnis erzielt werden kann oder wenn weder Kontaktlinsen noch Brille aus einem für die Krankenversicherung nachvollziehbaren Grund vertragen werden.
Nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der privaten Krankenversicherer haben sich Laserkorrekturen nach 5-8 Jahren durch den Wegfall der Linsen, der Pflegemittel und der Brillenkosten amortisiert.